Stiftungsuniversität Frankfurt

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt eine Stiftungsuniversität öffentlichen Rechts. Zwar untersteht die Universität weiterhin der Rechtsaufsicht des Landes, doch wurde ihr ein weitestgehendes Maß an Autonomie zugestanden. So kann die Hochschule die Ziele ihrer Entwicklung selbständig definieren und hat etwa bei Berufungsverfahren freie Hand. Gleichzeitig legte sich Hessen auf eine fortdauernde Finanzierung fest und verpflichtete sich, den Neubau der Universität fortzuführen. Mit der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität ist die Goethe-Universität gleichsam zu ihren historischen Wurzeln zurückgekehrt: sie war 1914 von Frankfurter Bürgern als Stiftungsuniversität gegründet worden.
An der Goethe-Universität forschen und lehren 535 Professoren, 56 von Ihnen haben eine Stiftungsprofessur inne. Im Wintersemester 2009/10 waren rund 37.500 Stundenten in 170 Studiengängen eingeschrieben.


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