Seit dem 1. Januar 2008 ist die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
eine Stiftungsuniversität öffentlichen Rechts. Zwar untersteht die
Universität weiterhin der Rechtsaufsicht des Landes, doch wurde ihr ein
weitestgehendes Maß an Autonomie zugestanden. So kann die Hochschule die
Ziele ihrer Entwicklung selbständig definieren und hat etwa bei Berufungsverfahren
freie Hand. Gleichzeitig legte sich Hessen auf eine fortdauernde Finanzierung
fest und verpflichtete sich, den Neubau der Universität fortzuführen.
Mit der Umwandlung in eine Stiftungsuniversität ist die Goethe-Universität
gleichsam zu ihren historischen Wurzeln zurückgekehrt: sie war 1914 von
Frankfurter Bürgern als Stiftungsuniversität gegründet worden.
An der Goethe-Universität forschen und lehren 535 Professoren, 56 von Ihnen
haben eine Stiftungsprofessur inne. Im Wintersemester 2009/10 waren rund 37.500
Stundenten in 170 Studiengängen eingeschrieben.